Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2024. 
  
  
  Einreichefrist
  
   Die Jahreslohnmeldung muss bis 30.1.2025 bei der Kasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV). Hier finden Sie die Anleitung und wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Lohnmeldung. Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten: 
Lohnmeldung via Einmalcode
  
   Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen. Hier geht's zum Einmallogin
Lohmeldung via connect 
    
  
  
Lohnmeldung via ELM
  
   Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln. Unsere Empfängernummer lautet: 
  
  
       - AHV-AVS 035.000 
  
       - FAK-CAF 035.000 
  
  
   Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von 
Swissdec.