Wichtige Informationen zur Jahreslohnmeldung 2023.
Einreichefrist
Die Jahreslohnmeldung muss bis 30.1.2024 bei der Kasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV).
Lohnmeldung via Einmalcode
Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen.Telefon | 061 285 22 22 |
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