Erfahren Sie hier alles über die Corona-Entschädigung für Erwerbsausfall und ihre
Geltendmachung...
(Letzte Aktualisierung 17.02.2022)
Am 02. Februar 2022 sind die Entschädigungen für Quarantänefälle ausgelaufen. Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung infolge Ausfalls der Kinderbetreuung, Veranstaltungsverbot und Betriebsschliessung werden ab 17. Februar 2022 aufgehoben. Lediglich besonders gefährdete Personen haben bis zum 31. März 2022 weiterhin Anspruch auf die Entschädigung. Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und Selbstständigerwerbende (sowie deren mitarbeitende Ehegatten und eingetragene Partner/Partnerinnen), die im Veranstaltungsbereich tätig sind und eine erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit erfahren, haben bis 30. Juni 2022 Anspruch auf die Entschädigung.
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