Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die
Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der
Schweiz und Argentinien ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die
Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und
regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.
In Südamerika hat die Schweiz bereits Abkommen mit Chile,
Uruguay und Brasilien abgeschlossen. Das Abkommen mit Argentinien wurde am 27.
Mai 2024 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den
Parlamenten der Vertragsstaaten genehmigt werden.