Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien



Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Argentinien ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.

 

In Südamerika hat die Schweiz bereits Abkommen mit Chile, Uruguay und Brasilien abgeschlossen. Das Abkommen mit Argentinien wurde am 27. Mai 2024 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der Vertragsstaaten genehmigt werden.

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