EO - Erwerbsersatz bei Militär, Zivildienst, Zivilschutz, J+S
            
            
                Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienstleistende für 
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
 - für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
 - für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport und Jungschützenleiterkursen.
 
              
              
              
      
                  
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                          
Vollmacht