Heirat
            
            
                Die Heirat kann Anspruch oder Höhe einer Leistung beeinflussen. Melden Sie deshalb die Heirat der zuständigen Kasse, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Familienzulagen (Meldung über den Arbeitgeber)
 - Taggeld der Invalidenversicherung
 - Rente der Invalidenversicherung
 - Witwen- oder Witwerrente
 - Altersrente
 - Ergänzungsleistungen
 
              Lebenssituationen
            
            
              
              
              
      
                  
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                          
Vollmacht