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Anspruch der Nichterwerbstätigen

In der Regel werden die Zulagen für Nichterwerbstätige von der kantonalen Familien­aus­gleichs­kasse des Wohnsitzes ausbezahlt. Ein Anspruch besteht nur, wenn kein Elternteil Zulagen aus Erwerbstätigkeit geltend machen kann.

Zum Kreis der Nichterwerbstätigen gemäss Familienzulagengesetz gehören Personen, deren AHV-pflichtiges Einkommen weniger als die Hälfte der minimalen vollen AHV-Altersrente beträgt.

Weitere allgemeine Auskünfte enthält das Merkblatt 6.08 - Familienzulagen.

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