Eine Kasse für die ganze Schweiz
Die Schweiz kennt 26 kantonale Familienzulagengesetze, die unsere Kasse alle durchführt. Firmen, die mit unserer Kasse abrechnen, haben somit den Vorteil, dass sie die Familienzulagen - statt mit 26 kantonalen Ausgleichskassen - nur mit einem einzigen Ansprechpartner abrechnen müssen.
Der Anschluss an eine Familienausgleichskasse (FAK) ist für alle Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden obligatorisch. Der Weg zu unserer Familienausgleichskasse führt über die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI).
Welche Leistungen werden ausbezahlt?
Eine Übersicht über die Höhe der Zulagen und allfällige kantonale Ansprüche (Geburts- und Adoptionszulagen) gibt Ihnen das Merkblatt 6.08 der Infostelle.
