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Anspruch für im Ausland wohnhafte Kinder

Anspruch auf Familienzulagen für Kinder im Ausland besteht nur, sofern ein Staatsvertrag dies vorsieht sowie für entsandte Personen, die weiterhin in der Schweiz versichert bleiben.

Konsultieren Sie dazu unser Merkblatt Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland.

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