EO - Erwerbsersatz bei Militär, Zivildienst, Zivilschutz, J+S
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienstleistende für
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport und Jungschützenleiterkursen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Betriebszulage
Die Höhe der Erwerbsausfallentschädigung beträgt – ausser bei den Rekruten ohne Kinder – 80 % des durchschnittlichen, auf den Tag umgerechneten Erwerbseinkommens unmittelbar vor Dienstbeginn (maximal CHF 220 pro Tag).
Zur Bestimmung des massgebenden Erwerbseinkommens werden neben dem Lohn auch Zulagen (z.B. Schicht-, Schmutz-, Nachtarbeitszulagen), 13. Monatslohn und Gratifikationen berücksichtigt.
Bei unregelmässigem Erwerbseinkommen (z.B. Werkstudenten, Arbeitsverträge auf Abruf) wird auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate (ev. auch kürzere Periode) abgestellt.
Die Absolventen und Absolventinnen der Rekrutenschule, sowie Dienstleistende im Zivilschutz oder im Zivildienst während den gleichgestellten Diensttagen, erhalten einen vom vordienstlichen Einkommen unabhängigen Fixbetrag (derzeit CHF 69 pro Tag).
Für jedes Kind, welches noch nicht 18-jährig oder noch nicht 25-jährig und in Ausbildung ist, wird eine Kinderzulage ausgerichtet.
Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen
Dienstcodes und ihre Entschädigungen
Zur Bestimmung des massgebenden Erwerbseinkommens werden neben dem Lohn auch Zulagen (z.B. Schicht-, Schmutz-, Nachtarbeitszulagen), 13. Monatslohn und Gratifikationen berücksichtigt.
Bei unregelmässigem Erwerbseinkommen (z.B. Werkstudenten, Arbeitsverträge auf Abruf) wird auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate (ev. auch kürzere Periode) abgestellt.
Die Absolventen und Absolventinnen der Rekrutenschule, sowie Dienstleistende im Zivilschutz oder im Zivildienst während den gleichgestellten Diensttagen, erhalten einen vom vordienstlichen Einkommen unabhängigen Fixbetrag (derzeit CHF 69 pro Tag).
Für jedes Kind, welches noch nicht 18-jährig oder noch nicht 25-jährig und in Ausbildung ist, wird eine Kinderzulage ausgerichtet.
Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen
Gültig ab 01.01.2023
Dienstcode | Bedeutung |
Entschädigung pro Tag
(in CHF, ohne Kinder) |
---|---|---|
13 | Rekrutierung | 69.00 |
11 | Rekrutenschule | 69.00 |
15 | Unterbruch vor UOS | 69.00 |
21 | Zivilschutz Grundausbildung | 69.00 |
41 | Ersatzdienst Rekrutenschule | 69.00 |
10 | Normaldienst | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
12 | Beförderungsdienst | 80 % des Lohnes, min. 124.00, max. 220.00 |
14 | Durchdiener Kader | 80 % des Lohnes, min. 102.00, max. 220.00 |
16 | Unterbruch während Gradänderungsdienst | 80 % des Lohnes, mind. 69.00, max. 220.00 |
20 | Zivilschutz | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
22 | Zivilschutz Kader und Spezialisten | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
23 | Zivilschutz Kommandanten | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
30 | Jugend und Sport | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
40 | Ersatzdienst | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
50 | Jungschützenkurs | 80 % des Lohnes, min. 69.00, max. 220.00 |
Gültig bis 31.12.2022
Dienstcode | Bedeutung |
Entschädigung pro Tag
(in CHF, ohne Kinder) |
---|---|---|
13 | Rekrutierung | 62.00 |
11 | Rekrutenschule | 62.00 |
15 | Unterbruch vor UOS | 62.00 |
21 | Zivilschutz Grundausbildung | 62.00 |
41 | Ersatzdienst Rekrutenschule | 62.00 |
10 | Normaldienst | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
12 | Beförderungsdienst | 80 % des Lohnes, min. 111.00, max. 196.00 |
14 | Durchdiener Kader | 80 % des Lohnes, min. 91.00, max. 196.00 |
16 | Unterbruch während Gradänderungsdienst | 80 % des Lohnes, mind. 62.00, max. 196.00 |
20 | Zivilschutz | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
22 | Zivilschutz Kader und Spezialisten | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
23 | Zivilschutz Kommandanten | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
30 | Jugend und Sport | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
40 | Ersatzdienst | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
50 | Jungschützenkurs | 80 % des Lohnes, min. 62.00, max. 196.00 |
Eine Betriebszulage erhalten Dienst leistende Personen, welche die Kosten eines Betriebes tragen (Geschäftsräume usw.) und den überwiegenden Teil ihres Einkommens aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielen.
Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen
Zulagen für Betreungskosten
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Kann eine Person ihre regelmässige Betreuungsaufgaben wegen der Dienstleistung nicht selber wahrnehmen, so werden die entstandenen Mehrkosten ersetzt, wenn sie
Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen
- mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt
- und an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen Dienst leistet.
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Formulare
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