An-/Abmeldung Mitarbeitende
Anmeldung
Die Meldung von neu eintretenden Mitarbeitenden ist spätestens zusammen mit der Jahreslohnmeldung vorzunehmen. Wir empfehlen, der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende jeweils bereits bei Stellenantritt zu melden. Dies bringt beidseitige administrative Vorteile im Falle des Bezugs von EO-, Mutterschafts- oder Familienzulagenleistungen. Am einfachsten erledigen Sie die Meldung online via die Plattform connect. Die Anmeldung umfasst folgende Angaben:
- AHV-Nummer
- Name / Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Eintrittsdatum in die Firma
- evtl. Heimatstaat
Personen, die bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber noch keine AHV-Nummer haben (Grenzgänger, Zuzüger aus dem Ausland), erhalten aufgrund der Anmeldung einen AHV-Versicherungsausweis mit ihrer Versichertennummer.
Abmeldung
Austritte von Mitarbeitenden sind zwingend innerhalb von 10 Arbeitstagen zu melden, sofern diese Familienzulagen beziehen (Art. 18d Abs.2 FamZV). Die Austrittsmeldung kann ebenfalls online über das Portal connect erfolgen.
Formular
Das Formular Ein-/Austritte von Personal und Lohnsummenanpassung ist lediglich für sporadische Ein- und Austrittsmeldungen gedacht. Mehr Komfort und Sicherheit bietet die Meldung über das Portal connect.
Für Arbeitgebende