Wo und bis wann muss ich mich für die AHV-Altersrente anmelden ?
Eine AHV-Rente erhält nur, wer sich dafür anmeldet. Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung rechtzeitig (ca. 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Referenzalters) vorzunehmen. Zuständig ist i.d.R. die Ausgleichskasse, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat. Arbeitnehmende erhalten die Adresse der Ausgleichskasse vom Arbeitgeber. Falls der Ehepartner bereits eine Rente bezieht, ist die Anmeldung an die Ausgleichskasse zu richten, welche die Rente des Ehepartners auszahlt.
Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für eine Altersrente.
Informationen zur Anmeldung des Rentenbezugs bei Wohnsitz im Ausland finden Sie hier.
Rentenvorbezug rechtzeitig anmelden
Die Anmeldung zum Rentenvorbezug muss spätestens am letzten Tag des Monats, der dem gewünschten Auszahlungszeitpunkt vorangeht, eingereicht werden. Der Rentenvorbezug kann frühestens ab Folgemonat geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
Rentenaufschub - Frist nicht verpassen!
Der Aufschub ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters mittels einer sogenannten Aufschubserklärung auf dem normalen Anmeldeformular zu erklären.
Mehr nützliche Informationen über die Leistungen der AHV finden Sie hier:
Merkblatt 3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
Merkblatt 3.02 - Hilfsmittel der AHV
Merkblatt 3.04 - Flexibler Rentenbezug
Merkblatt 3.05 - Drittauszahlung von Renten der AHV/IV
Merkblatt 3.06 - Rentenvorausberechnung
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
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