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Mutterschaftsentschädigung

Frauen haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht sowie auf eine Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz.

Während 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF 220.- Franken pro Tag.

Wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt während mindestens 14 Tagen im Spital bleiben muss, kann sich die Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung um die Dauer der Hospitalisierung verlängern, höchstens aber um 56 Tage (auf maximal 154 Tage). Anspruch auf eine solche Verlängerung haben Frauen, die nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen.

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