Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Der Online-Rechner gibt Auskunft.
Wer hat Anspruch auf die Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen können erhalten,
- Personen mit einem Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV
- Personen mit einem Anspruch auf ein Taggeld der IV, welches für mindestens 6 Monate ausgerichtet wird
- Personen mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV
- Personen, die keine Rente der AHV oder IV erhalten, weil sie die Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben.
Anmeldung
Für Auskünfte und Anmeldung stehen Ihnen die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen zur Verfügung.
Mehr nützliche Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie hier:
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Merkblatt 5.03 - Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose